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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Insolvenzordnung (InsO)
§ 54
Kosten des Insolvenzverfahrens
Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
1.
die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
2.
die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
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