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GRUR
2003
Heft 12 (Seite 985-1072)
Rechtsprechung
Markenrecht
a) Gerichte
BGH: † Aufgabenverteilung zwischen Eintragungsinstanzen und Verletzungsgerichten in Markensachen
OLG Hamburg: Keine Verletzung der Marke „duplo” durch Verwendung für Rasierklingen
BGH: Bedeutung der Verwendung von Namen bei Unternehmenskennzeichen
BGH: Anforderungen an ernsthafte Benutzungshandlung einer Marke
BGH: Fehlende Unterscheidungskraft eines in die Umgangssprache eingegangenen Fremdworts
Sachverhalt:
Gründe:
Anm. d. Schriftltg.:
BPatG: Voraussetzungen für Markenschutz für besondere Geschäftsbezeichnungen
BPatG: Unterscheidungskraft eines Werbeslogans
GRUR 2003, 1050
BGH: Fehlende Unterscheidungskraft eines in die Umgangssprache eingegangenen Fremdworts
Beschluß vom 28.08.2003 - I ZB 6/03
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