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GRUR
2004
Heft 11 (Seite 889-976)
Rechtsprechung
Markenrecht
EuGH: Unterscheidungskraft von Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Telekommunikationsdienstleistungen
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
EuGH: Unterscheidungskraft einer nur aus einem Nachnamen bestehenden Marke
BGH: Gespaltene Verkehrsauffassung über Brauselimonade als Gattungsbegriff oder Herkunftsangabe
BGH: Verwechslungsgefahr zwischen Marken für Postdienstleistungen
BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Arzneimittelmarken
BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Arzneimittelmarken
EuGH: Fehlende Unterscheidungskraft von Wasch- und Geschirrspülmittel in Tablettenform
EuG: Verwechslungsgefahr zwischen Wortmarken für Farben
EuG: Werbeslogan für synthetischen Rasenbelag
GRUR 2004, 943
EuGH: Unterscheidungskraft von Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Telekommunikationsdienstleistungen
Urteil vom 16.09.2004 - C-329/02 P
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