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GRUR
2009
Heft 12 (Seite 1101-1196)
Rechtsprechung
Markenrecht
EuGH: Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens in Geschäftspapieren durch Zwischenhändler
EuGH: Gemeinschaftsweiter Schutz für nur in einem Mitgliedstaat bekannte Marke
EuGH: Auslegung des Begriffs der konkludenten Zustimmung des Markeninhabers
BGH: † Zulässige Verwendung eines Aktienindex als Bezugswert für Optionsscheine
BGH: Haftung für Kennzeichenrechtsverletzungen durch so genannte Affiliates
BPatG: Gebot der Berücksichtigung von früheren vergleichbaren Entscheidungen
BPatG: Kein Gebot der Berücksichtigung von früheren vergleichbaren Entscheidungen
Sachverhalt:
Gründe:
Anm. d. Schriftltg.:
GRUR 2009, 1175
BPatG: Kein Gebot der Berücksichtigung von früheren vergleichbaren Entscheidungen
Beschluss vom 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08
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