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GRUR
2012
Heft 1 (Seite 1-104)
Rechtsprechung
MARKENRECHT
BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marken für Magen-Darmmittel
Sachverhalt:
Gründe:
Anm. d. Schriftltg.:
BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Arzneimittelmarken bei Anlehnung an freihaltebedürftige Sachangabe
BPatG: Fehlende Unterscheidungskraft eines Institutsnamens
GRUR 2012, 64
BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marken für Magen-Darmmittel
Beschluss vom 01.06.2011 - I ZB 52/09
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