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GRUR
2013
Heft 4 (Seite 321-432)
Rechtsprechung
Markenrecht
BPatG: Unterscheidungskraft eines Verkehrsampelsymbols - Gehendes Ampelmännchen
Zum Sachverhalt:
Gründe:
Anm. d. Schriftltg.:
BPatG: Keine Unterscheidungskraft eines Slogans für IT-gestütztes Vertragsmanagement - Aus Akten werden Fakten
BPatG: Voraussetzungen der Annahme eines engen Sachbezugs - GARANT
BPatG: Schutzfähigkeit eines Verbrauchermagazins auf Grund Verkehrsdurchsetzung - test
BPatG: Schutzfähigkeit einer Veranstaltungsbezeichnung wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung - Spielwarenmesse
BPatG: Unterscheidungskraft des Zeichenbestandteils „Stadtwerke“ - Stadtwerke Augsburg
BPatG: Fehlende Unterscheidungskraft eines Angebotsbegriffs für Automobilsektor - FLATRATE
GRUR 2013, 379
BPatG: Unterscheidungskraft eines Verkehrsampelsymbols - Gehendes Ampelmännchen
Beschluss vom 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11
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