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GRUR
2013
Heft 7 (Seite 657-760)
Rechtsprechung
Markenrecht
EuGH: Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung - Colloseum/Levi Strauss [Stofffähnchen]
BGH: Verwendung einer fiktionalen Marke im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ - Duff Beer
Sachverhalt:
Gründe:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Keine Markeneintragung wegen Sittenverstoßes - READY TO FUCK
BGH: Unterscheidungskraft einer Wortmarke für Spielzeug - Kaleido
BPatG: Keine Geltung von Vertrauensschutzerwägungen im Löschungsverfahren - Gute Laune Drops
BPatG: Zulässige Verwendung des Symbols „R im Kreis“ bei schutzfähigem Zeichenbestandteil - Grillmeister
BPatG: Markenlöschung wegen Sittenverstoßes - Headfuck
GRUR 2013, 725
BGH: Verwendung einer fiktionalen Marke im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ - Duff Beer
Urt. vom 05.12.2012 - I ZR 135/11
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