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NJW
1985
Heft 39 (Seite 2289-2360)
Rechtsprechung
2. 2.Ordentliche Gerichte
A. A.Zivilrecht
BGH: † Verjährungsunterbrechung bei Amtshaftungsanspruch
BGH: † Keine Einbeziehung gezahlter Prozeßzinsen in Abrechnung des Kostenvorschusses nach Mängelbeseitigung
BGH: Widerspruch bei Einzugsermächtigungsverfahren
BGH: Formularmäßige Vereinbarung langfristiger Laufzeit eines Mietvertrages über Fernmeldenebenstellenanlagen
BGH: Klausel über das Nichtvorliegen mündlicher Nebenabsprachen
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Anrechnung eines BAföG-Darlehens auf Unterhalt
BGH: Werbung unter Hinweis auf veralteten Test
BGH: Nichterhältlichkeit von Tennisschuhen unmittelbar nach Anzeigenkampagne
BGH: Unwiderruflichkeit des Rechtsmittelverzichts
BGH: Widerruf eines Berufungsverzichts
BGH: † Nicht ordnungsgemäße Besetzung durch Hilfsrichter
BGH: † Keine vorschriftsmäßige Besetzung bei ständiger Vertretung des Vorsitzenden
OLG Köln: Störung eines Nachbargrundstücks durch Katzen
AG Diez: Unzumutbare Störung durch 17 Katzen
LG Ellwangen: Beseitigung der Bienenhaltung auf Nachbargrundstück
LG Stuttgart: Kein Ausgleich für Dachverschmutzung durch Birkensämlinge
NJW 1985, 2329
BGH: Klausel über das Nichtvorliegen mündlicher Nebenabsprachen
Urteil vom 19.06.1985 - VIII ZR 238/84
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