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NJW
1985
Heft 51 (Seite 3041-3096)
Rechtsprechung
1. 1.Ordentliche Gerichte
A. A.Zivilrecht
BGH: † Vierjährige Verjährungsfrist bei Beschaffungsgeschäften der Deutschen Bundesbahn
BGH: Keine Anwendung der BGB-Anrechnungs-Vorschriften im konkursrechtlichen Verteilungsverfahren
BGH: Auseinandersetzung des Gesamtguts
BGH: Herausgabe- und Auskunftspflicht des Erben des Erbschaftsbesitzers
BGH: Kein Amtswiderspruch ohne Nennung des Berechtigten
BGH: † Unzulässigkeit eines Bauvorhabens wegen Straßenplanung
BGH: † Zeitpunkt für Wertermittlung im Umlegungsverfahren
BGH: Werbeverkauf als unerlaubte Sonderveranstaltung
BGH: Vereinbarung über Ausschluß des Ausgleichsanspruchs eines Eigenhändlers
BGH: Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz. Auswertung der Aussage eines Unfallzeugen
BGH: Erweiterung des Revisionsantrags. Verspätetes zweitinstanzliches Vorbringen
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Ersatzpflicht des Gläubigers bei versäumter Mitteilung der Schuldnerleistung an Vollstreckungsgericht
BGH: † Berechnung der 5-Jahresfrist für die Simultanzulassung bei dem OLG
OLG Frankfurt: Zurückbehaltungsrecht bei Auskunftsanspruch
NJW 1985, 3079
BGH: Erweiterung des Revisionsantrags. Verspätetes zweitinstanzliches Vorbringen
Urteil vom 24.10.1984 - VIII ZR 140/83
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