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NJW
1986
Heft 51 (Seite 3163-3226)
Rechtsprechung
Zivilgerichte
BGH: Zur genügenden Entschuldigung bei verspätetem Vorbringen
BGH: Heizkostenabrechnung bei von einem Dritten betriebener Anlage
BGH: Barzahlungspreis-Einrede auch gegenüber Wechselinhaber
BGH: Unzulässige Zahlungsklausel in Fertighausvertrag
BGH: Wettbewerbshandlungen eines Idealvereins - Fernsehzuschauerforschung
BGH: † Schutzbereich eines Patents - Formstein
BGH: † Fassung des Patentanspruchs - Hüftgelenkprothese
BGH: † Keine Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren
BGH: Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters trotz Beschlagnahme der rechtshängigen Forderung durch Zwangsverwaltung
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Gerichtszuständigkeit bei mehreren Abänderungsklagen
BGH: † Bestellung des Geschäftsführers der Anwalts- und Notarkammer zum Anwaltsnotar
BGH: Klagezustellung an nicht prozeßfähige Partei
BayObLG: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Nutzung als Behindertenwerkstatt
OLG Karlsruhe: Bierbezugsverpflichtung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit
OLG Hamm: Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit wegen Verstoßes gegen Bestimmtheitsgrundsatz
KG: Belästigung durch Bildschirmtext-Werbung
BGH: † Strafaussetzung bei Exhibitionismus
BGH: Eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten
AG Cochem: Hin- und Herfahren innerhalb einer Ortschaft
OLG Hamm: Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe
NJW 1986, 3206
BGH: Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters trotz Beschlagnahme der rechtshängigen Forderung durch Zwangsverwaltung
Urteil vom 12.03.1986 - VIII ZR 64/85
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