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NJW
2005
Heft 52 (Seite 3745-3808)
Rechtsprechung
Zivilgerichte
Bundesgerichtshof
BGH: Formwirksame Unterzeichnung einer Berufungsschrift - Unterbevollmächtigung
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Stark vereinfachter Namenszug als anwaltliche Unterschrift
BGH: Gebot fairen Verfahrens - Berufungszuständigkeit bei Auslandsberührung
BGH: Aufklärungspflichten des durch Provisionsklausel begünstigten Maklers
BGH: Keine Courtageverpflichtung bei Bitte um Nachweise aus Maklerbestand
BGH: Formularmäßige Sicherungsabtretung arbeitsvertraglicher Ansprüche - Verwertungsandrohung
BGH: Keine Aufspaltung des Wohnungs- und Garagenmietvertrags bei Aufteilung in Wohnungseigentum und Veräußerung an verschiedene Erwerber
BGH: Kündigung wegen gewerblichen Eigenbedarfs
BGH: Bedeutung der Einsichtsfähigkeit von Kindern nach altem Recht
BGH: *Kostenerstattung bei homologer In-vitro-Fertilisation mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion
BGH: Erhöhungsgebühr bei Vertretung beider Ehegatten im Räumungsrechtsstreit - Geschäftsunfähiger Mandant
NJW 2005, 3773
BGH: Formwirksame Unterzeichnung einer Berufungsschrift - Unterbevollmächtigung
Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 398/04
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