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NJW
2007
Heft 47 (Seite 3377-3456)
Rechtsprechung
Zivilgerichte
Bundesgerichtshof
BGH: Vorbehalt der Zustimmung des Klauselverwenders zur Aufrechnung mit unstreitiger (Miet-)Forderung
BGH: AGB-Klausel über Auftraggeberkündigung mit Werklohnbeschränkung
BGH: * Versorgungsausgleich – Bewertung von Anrechten nach Eintritt des Leistungsfalls
BGH: * Abgrenzung von verdeckten gemischten Sacheinlagen und Nachgründungsgeschäften – Lurgi
BGH: Unzulässige Tatsachenbehauptung und Kostentragung bei Erledigungserklärung
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Kindeswohl gemeinsamer Pflegetochter im Teilungsversteigerungsverfahren
BGH: * Berücksichtigung der nach Erlass eines ausländischen Titels entstandenen sachlichen Einwendungen im Vollstreckbarerklärungsverfahren
BGH: Annullierung und große Verspätung im neuen Fluggastrecht
BGH: Abbildung einer Begleitperson und zeitgeschichtlicher Informationswert – Grönemeyer
NJW 2007, 3429
BGH: Unzulässige Tatsachenbehauptung und Kostentragung bei Erledigungserklärung
Beschluß vom 07.05.2007 - VI ZR 233/05
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