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NJW
2009
Heft 22 (Seite 1537-1632)
Rechtsprechung
Zivilgerichte
Bundesgerichtshof
BGH: Längere Standzeit alleine kein Mangel bei Gebrauchtwagen
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über Inhalt eines Vergleichs
BGH: Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens des Mandanten
BGH: * Pflicht des Steuerberaters zur Prüfung möglicher Verfassungswidrigkeit des Steuergesetzes
BGH: Fehlende Passivlegitimation der gemischten Sozietät im Schadensersatzprozess
BGH: Geschäftsführerhaftung für Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft – Darlegungs- und Beweislast
BGH: * Keine Übertragung der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung von Sanierungskrediten auf Gründungsfinanzierung
BGH: Mitwirkungspflichten des Psychotherapeuten in seinem Insolvenzverfahren
BGH: Herabsetzung des Wertausgleichs wegen unbilliger Härte
BGH: Pflicht des Mandanten zur Unterrichtung des Anwalts über Abwesenheit vor Ablauf der Rechtsmittelfrist
BGH: Anforderungen an Anhörungsrüge nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
BGH: Inländische GbR-Gerichtsstandsvermutung – „Inlandsübergewicht”
BGH: * Vollzugsverbot für angemeldete Zusammenschlussvorhaben – Faber/Basalt
NJW 2009, 1588
BGH: Längere Standzeit alleine kein Mangel bei Gebrauchtwagen
Urteil vom 10.03.2009 - VIII ZR 34/08
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