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NJW
2011
Heft 31 (Seite 2241-2320)
Rechtsprechung
Zivilgerichte
Bundesgerichtshof
BGH: * Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
BGH: Mietspiegel als „revisible Rechtsnorm“
BGH: Bereithalten von Kurzmeldungen über Straftäter im Internet – Internetarchiv
BGH: Im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Hausratsgegenstände im Zugewinnausgleich
BGH: Schuldnerobliegenheiten beim Erbfall in der Wohlverhaltensphase
BGH: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft gegen ausgeschiedenen Gesellschafter
BGH: Gesellschafterausschluss nur bei möglicher Abfindung aus freiem Vermögen
BGH: * Opferentschädigung wegen Verstoßes gegen die EMRK nicht abtret- und pfändbar
BGH: Ersatz von Anwaltskosten trotz Möglichkeit der Beratungshilfe
BGH: Mandatserteilung an berufsübergreifende Sozietät
BGH: Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs von der des Anwaltsgerichts
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
NJW 2011, 2303
BGH: Abgrenzung der Rechtswegzuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs von der des Anwaltsgerichts
Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
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