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NJW
2012
Heft 24 (Seite 1681-1760)
Rechtsprechung
Zivilgerichte
Bundesgerichtshof
BGH: Kein Verzugsende bei Zahlung unter Rück- forderungsvorbehalt
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anm. d. Schriftltg.:
BGH: Freistellung von Verbindlichkeiten nach gescheiterter Vertragsübernahme
BGH: Zuweisung der Instandhaltung/Instandsetzung der Fenster („innen“) an die Sondereigentümer
BGH: Altbausanierungsstrategie als ermessensgebundene Aufgabe der Wohnungseigentümer
BGH: Erteilung eines Hausverbots für NPD-Vorsitzenden durch Hotelier
BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzung der Eltern durch Verbreitung eines Fotos der getöteten Tochter
BGH: * Kein Schmerzensgeld für „Schockschaden“ des Tierhalters nach Tötung seines Hundes
BGH: * Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren
BGH: Terminsbestimmung in einer Scheidungssache und Frist für die Geltendmachung von Folgesachen
BGH: Fehlende Unterschrift unter einer Berufungsbegründung
BGH: Ersatz der nicht unterzeichneten Urschrift durch beglaubigte Abschrift
NJW 2012, 1717
BGH: Kein Verzugsende bei Zahlung unter Rück- forderungsvorbehalt
Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11
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