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NStZ
1993
Heft 12 (Seite 561-608)
Rechtsprechung
BGH: Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung
BGH: Beihilfe zu mehreren Haupttaten
BGH: Aufhebung des Strafausspruchs
BGH: Lieferung von BtM-Grundstoffen durch Verdeckten Ermittler
BGH: Begriff der fortgesetzten Handlung
BGH: Strafbarkeit von MfS-Offizieren
BGH: Strafschärfung bei sexuellem Mißbrauch von Kindern
BGH: Abheben von gestohlenem Sparbuch
BGH: Züchtigungsrecht des Lehrers
BayObLG: Postbank als Behörde
BGH: Feststellungen zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
BGH: Durchfuhr von Kriegswaffen
LG Zweibrücken: Richterliche Untersuchungshandlung im Bußgeldverfahren
OLG Rostock: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
BVerfG: Strafverfahren gegen verhandlungsunfähigen Angeklagten
BGH: Ablehnung von Revisionsrichtern
BGH: Bestellung und Entpflichtung des Pflichtverteidigers
BGH: Anforderungen an Beweisantrag
Anmerkung:
OLG Braunschweig: Weitere Beschwerde gegen Sicherungshaftbefehl
BVerfG: Disziplinarmaßnahmen wegen Alkoholkonsums im Strafvollzug
KG: Vollstreckungshilfeverfahren nach dem Überstellungsübereinkommen
OLG Hamm: Taschengeld für Untersuchungsgefangene
OLG Hamm: Elektrische Schreibmaschine im Strafvollzug
NStZ 1993, 602 (Ls.) (m. Anm. Widmaier)
BGH: Anforderungen an Beweisantrag
Urteil vom 06.07.1993 - 5 StR 279/93 mAnm Widmaier
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