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NStZ
2014
Heft 9 (Seite 481-544)
Rechtsprechung
Strafverfahrensrecht
BVerfG: Keine verfassungsrechtlich vorgezeichnete Drittwirkung von § 243 IV StPO
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
BGH: Rügevorbringen bei Verstoß gegen verständigungsspezifische Mitteilungspflicht
BGH: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen
BGH: Abwesenheit des Angekl. bei Verhandlung über Entlassung eines Zeugen
BGH: Wirksamer Rechtsmittelverzicht
OLG Hamburg: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme nach verständigungsspezifischem Mitteilungsverstoß
OLG Karlsruhe: Berufungsbeschränkung als Gegenstand der Verständigung
NStZ 2014, 528
BVerfG: Keine verfassungsrechtlich vorgezeichnete Drittwirkung von § 243 IV StPO
Beschl. vom 01.07.2014 - 2 BvR 989/14
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