Schultz
1 Es verwundert, dass es so lange brauchte, bis dem EuGH die Frage vorgelegt wurde, ob und inwieweit Hyperlinks (im weitesten Sinne) eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG darstellen. Streitpunkte gibt es zur Genüge. Die Möglichkeit auf Drittinhalte mittels eines Links zu verweisen oder diese unmittelbar innerhalb eines anderen (eigenen) Kontexts einzubinden, …
Schultz, WRP 2014, 416-418